Unsere AGBs

Stand Juni 2019:
1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Es gelten ausschließlich unsere AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung, soweit sie nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt werden. Dies gilt selbst dann, wenn in Kenntnis der AGB des Kunden eine Leistung durch uns vorbehaltlos erbracht wird. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. 

Bei einer Änderung der AGB gilt die bei dem jeweiligen Vertragsabschluss aktuelle Fassung.

 

2. Bindung an Angebote

Unsere Angebote und alle Angaben zu Projekten und Dienstleistungen sowie zu Preisen sind stets freibleibend, soweit diese von uns nicht als verbindlich bezeichnet werden oder erkennbar sind. Die Übersendung eines vorab unterzeichneten Vertrages gilt als verbindliches Angebot. Soweit keine Bindungsfrist angegeben ist, halten wir uns bei einem verbindlichen Angebot einen Monat an dieses gebunden. 

 

3. Haftung

Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Gesamthöhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags, bei Mehrjahresverträgen des jeweiligen Vertragsjahres, beschränkt, in jedem Fall jedoch höchstens auf 25.000 Euro. Der Ersatz von entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden und unvorhersehbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter oder Dritter, die von uns für die Erfüllung von Aufträgen beauftragt wurden.

Wir stehen nicht dafür ein, dass die vertragsgemäßen Arbeitsergebnisse vom Kunden in einer bestimmten Weise kaufmännisch ausgewertet werden können.

 

4. Selbstbelieferungsvorbehalt, Rücktritt

Aus der Natur des Vertrages kann sich ergeben, dass wir zur Erfüllung des Vertrages auf Zulieferungen von Dritten angewiesen sind. Wir sind im Falle ohne unser Verschulden ausbleibender, nicht ordnungsgemäßer oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt bei unverschuldetem Ausfall von Referenten oder Schulungsleitern oder sonstiger höherer Gewalt, die ein vereinbartes Seminar, eine Schulung oder ein Training unmöglich macht. Kann die Leistung in gleichwertiger und zumutbarer Weise nachgeholt werden, so sind wir hierzu berechtigt, wobei auf die Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen ist.

 

5. Auftragsdurchführung

Wir führen den Auftrag nach bestem Wissen, nach modernem Erkenntnis- und Methodenstand und den anerkannten Regeln der Technik durch. Uns ist es gestattet, zur Erfüllung unserer Aufgaben Unteraufträge zu vergeben. Wir sichern zu, dass bei der Vergabe von Unteraufträgen die erforderliche Vertraulichkeit gewahrt wird.

 

6. Exklusivität 

Wir bleiben stets frei, die auftragsgegenständlichen Arten von Dienstleistungen jederzeit auch für andere Unternehmen zu erbringen, es sei denn, Exklusivität wird ausdrücklich individuell vereinbart. 

 

7. Eigentums- und Nutzungsrechte

Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei uns. Soweit das Eigentum auf den Kunden übergehen soll, geschieht dies erst nach Erfüllung aller unserer Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.  Urheberrechtliche Nutzungsrechte an den überlassenen Arbeitsergebnissen und Materialien gehen auf den Kunden nur in dem Umfang über, wie es für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Die Arbeitsergebnisse und Materialien dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung auch nicht in Auszügen oder Teilen zum Zweck der Werbung, der Information von Kunden unseres Kunden oder für Presseveröffentlichungen weitergegeben, vervielfältigt, gedruckt oder in Dokumentations- und Informationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. 

 

8. Vergütung

Für Leistungen, die vereinbart und erbracht wurden, ohne dass die Höhe der Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde, gelten im Zweifel unsere allgemeinen Tagessätze sowie die erfolgsabhängigen, individuell vereinbarten Leistungsvereinbarungen. Die Vergütung ist nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen aus Absatz 9 fällig. Es kann ein nach den Umständen angemessener Vorschuss verlangt werden. Kündigt der Kunde Leistungen nach § 648 BGB, fällt das Honorar für bereits erbrachte Teilleistungen anteilig an, im Zweifel nach Maßgabe der bereits getätigten Aufwendungen bzw. Arbeitstage. Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde, sind zusätzlich zur Vergütung die im Rahmen der Auftragsdurchführung angefallenen, erforderlichen und angemessenen Spesen, Reisekosten und sonstigen Auslagen gemäß tatsächlich angefallener und nachgewiesener Kosten zu erstatten.

 

9. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung (und Abnahme, sofern die Abnahme zuvor vereinbart wurde) sowie nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung und ohne Abzug von Skonto. Preise verstehen sich ausschließlich ohne Umsatzsteuer. Die Zahlung hat ohne Verrechnung bzw. Abzug von Steuern jeglicher Art zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können, d. h. bei Überweisung bei der Buchung auf unserem Konto. Soweit die Abrechnung bei grenzüberschreitenden Leistungen umsatzsteuerfrei unter Angabe der Umsatzsteuer-ID des Kunden erfolgen kann, obliegt es dem Kunden die Umsatzsteuer-ID bei Vertragsabschluss bzw. rechtzeitig vor Abrechnung mitzuteilen, spätestens jedoch drei Tage nach Zugang einer Aufforderung hierzu. Versäumt der Kunde die Mitteilung, ist SmartPitch zur Abrechnung ohne Angabe der Umsatzsteuer-ID berechtigt. Fällt in diesem Fall Umsatzsteuer an, darf diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden und ist vom Kunden zu zahlen.

 

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien sind verpflichtet, sämtliche wechselseitig im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten als vertraulich bezeichneten oder erkennbaren Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Auftragsdurchführung. 

 

11. Verwendung von Ergebnissen

Wir unterstützen mit unseren Leistungen den Kunden bei dessen unternehmerischen Entscheidungen. Wir übernehmen jedoch weder die Entscheidung selbst noch das unternehmerische Risiko hieraus. 

Die Ergebnisse unserer Dienstleistungen stehen dem Kunden nur zum internen Gebrauch zur Verfügung, es sei denn, wir stimmen ihrer vollständigen oder teilweisen Weitergabe an jeweils bestimmte Dritte zu. 

 

12. Rechtswahl, Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das jeweils sachlich und funktional zuständige Gericht in Nürnberg.

 

13. Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze und Bestimmungen inklusive entsprechender Änderungen daran und insbesondere die Regelungen der Datenschutz- Grundverordnung (EU) 2016/679 („GDPR“) bei der Ausführung eines Auftrags einzuhalten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.